Der Stellenwert des Bewerbungsfotos in einer schriftlichen Bewerbung wird gern unterschätzt. Dabei trägt es entscheidend dazu bei, einen positiven und professionellen Gesamteindruck zu transportieren. Obwohl ein Foto nicht allein darüber entscheidet, ob der Bewerber die Stelle bekommt oder nicht, fällt doch der erste Blick zumeist auf das Bewerbungsbild. Dieser erste Eindruck des Stellenbewerbers ist nicht nur ein optischer, denn Gesichtsausdruck, Kleidung, Frisur und Körperhaltung laden zu Interpretationen und Assoziationen beim Personaler an.
Um allen Bewerbern gleiche Chancen einzuräumen und deren Vorauswahl nicht durch das Foto "lenken" zu lassen, werden in vielen Ländern einer Bewerbung keine Fotos beigelegt. In Deutschland ist es auch nicht unbedingt vorgeschrieben, aber ein Porträtfoto ist hingegen fester Bestandteil der Bewerbungsmappe und sollte von bester Qualität sein.
Hier eine Reihe nützlicher Tipps:
S/W
Sepia
Bunt
Hochformat 3:4
Querformat 4:3
Die Kleidung als ein wichtiger Blickpunkt sollte der Bewerbung angepasst sein. Eine zu weit aufgeknöpfte Bluse oder ein leger aufgelassener Hemdkragen können einen falschen Eindruck erwecken, genauso wie ein Rollkragenpullover oder bequeme Freizeitsachen. Ebenfalls ist abzuraten, auf dem Foto dieselben Sachen wie beim Vorstellungsgespräch zu tragen.
Neben Kleidung, Frisur und Make-up sollte auch auf dezent erscheinende Accessoires zurückgegriffen werden. Brille, Ohrringe, Ketten oder Gesichtspiercings sollten dem Betrachter nicht sofort, als erstes ins Auge fallen. Träger von Brillen sollten auch darauf achten, dass diese einen klaren Durchblick der Augen erlauben und es nicht zu Reflexion von Lichtpunkten auf den Gläsern beim Fotografieren kommt.
Beim Befestigen sollten nur Fotoklebestreifen/-ecken oder ein trockener Klebestift verwendet werden. Für dauerhaften Halt des Fotos auf dem Papier sind Fotoklebestreifen/-ecken zu empfehlen. Ein Abtrennen des Fotos und Wiederverwendung sollte nur dann geschehen, wenn es sich spurenfrei wieder ablösen lässt.
Bevor das Bewerbungsfoto in den Lebenslauf geklebt wird, sollte es noch mit dem eigenen Namen versehen werden.
Wichtige Hinweise zum AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz):
Bei Bewerbungen müssen Sie seit Einführung des AGG am 18.08.2006 folgende persönliche Fragen nicht mehr beantworten:
Ansonsten gilt: Fügen Sie Ihrer Bewerbung nur noch dann ein Foto bei, wenn es vom Arbeitgeber wirklich angefordert wurde!
Trotz AGG sind nach wie vor folgende Inhalte im Lebenslauf notwendig:
Aber auch beim Bewerbungsfoto gilt, seien Sie experimentierfreudig und suchen Sie das Bild was zu Ihnen passt.